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Rechnungen von ÖKOPLANUNG sind nach Leistung, Rechnungszugang und Anerkennung sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Verzug entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner können zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verpflichtet werden. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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Beanstandungen wegen Leistungsmängeln sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach Erhalt der Leistung schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird ÖKOPLANUNG Mängel in angemessener Zeit überarbeiten und beseitigen.
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ÖKOPLANUNG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden/Auftraggebers im Sinne der Datenschutzverordnung zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die gespeicherten Daten können abgefragt werden und werden auf Verlangen gelöscht.
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Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Urheberrecht
Da es sich in der Regel um individuelle geistige Leistungen handelt, unterliegen sie in allen Punkten den Bestimmungen des Urheberrechts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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LINKS
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